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Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
2.1Allgemeine rechtliche Grundlagen
2.1.1Immissionsschutzrecht
2.1.2Baurecht
2.1.3Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
2.2Die physikalischen Begriffe Schall und Geräusch
2.3Lärm, Schall-Emission und Schall-Immission
2.4Schalltechnische Grundlagen
2.4.1Lautstärkeskala
2.4.2Rechenregeln
2.4.3Definition weiterer Begriffe
2.4.4Lärmmessungen
2.4.4.1Bedeutung von Lärmmessungen
2.4.4.2Durchführung von Messungen
2.4.4.3Messgeräte
2.5Wirkung von Lärmschutzbauwerken
2.6Übersicht zur Beurteilung des Lärms nach Immissionswerten
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
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dB-Rechner
 
GRUNDLAGEN FÜR DIE PLANUNG
   
 2.4.4 Lärmmessungen
 
 2.4.4.1 Bedeutung von Lärmmessungen

Man ist heute dazu übergegangen, die Geräuschemission und -immission insbesondere bei Verkehrsgeräuschen wann immer möglich zu berechnen (vgl. Kap. 3). Geräuschmessungen sind aber in einzelnen Vorschriften noch zulässig.

Messungen zur Bestimmung der Geräuschbelastungen dienen vornehmlich den Zwecken der Beurteilung von Geräuschen im Einzelfall (z. B. bei Beschwerden), Erfassung der Geräuschemission bei einzelnen Schallquellen (z. B. Rasenmäher, Baumaschinen) nach dem Hüllflächenverfahren, sowie der Beurteilung von Geräuschminderungsmaßnahmen (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern).

Ferner ist es erforderlich, bei komplexen Geräuschstrukturen, die rechnerisch nicht fassbar sind, Messungen vorzunehmen. Messungen sind ebenfalls immer dann erforderlich, wenn es sich um impuls- oder tonhaltige Geräusche handelt.

Lärmquelle

Verfahren

Regelwerk

Straßenverkehr

Berechnung

16. BImSchV, RLS-90, DIN 18005-1

Straßenverkehr

Messung

DIN 45642

Schienenverkehr

Berechnung

16. BImSchV, Schall 03, Akustik 04

Flugverkehr

Berechnung

Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (1. FlugLSV)

Flugverkehr

Berechnung

Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung
(2. FlugLSV)

Flugverkehr

Messung

DIN 45643

Wasserverkehr

Berechnung

DIN18005-1

Wasserverkehr

Messung

DIN 45642

Gewerbe

Messung

TA Lärm

Gewerbe

Berechnung

DIN ISO 9613-2, VDI 2571 (zurückgezogen, aber in
TA Lärm noch Bezug), DIN EN 12354-1/-4

Baustellen

Messung

AVV Baulärm, Geräuschimmissionen

Freizeitaktivitäten

Messung

Freizeitlärm-Richtlinie
(Anhang B der Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen (LAI, 1995)

Freizeitaktivitäten

Berechnung

VDI 3770

Sportstätten

Messung

18. BImSchV

Sportstätten

Berechnung

VDI 3770

Tab. 2/1: Übersicht über die nach Regelwerken erforderliche Art der Geräuscherhebung bei verschiedenen Geräuschquellen

Messungen für amtliche Belange dürfen nur von fachlich qualifizierten Personen bzw. Institutionen durchgeführt werden. Zu bevorzugen sind hierbei anerkannte Messstellen gemäß § 26 BImSchG. Diese werden von der zuständigen obersten Landesbehörde zugelassen (für Baden-Württemberg: Umweltministerium 2008). Sie müssen über entsprechend geschultes Personal sowie über die erforderliche technische Ausstattung verfügen. Das aktuelle Verzeichnis der anerkannten Messstellen kann im Internet unter www.resymesa.de abgerufen werden.