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Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
2.1Allgemeine rechtliche Grundlagen
2.1.1Immissionsschutzrecht
2.1.2Baurecht
2.1.3Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
2.2Die physikalischen Begriffe Schall und Geräusch
2.3Lärm, Schall-Emission und Schall-Immission
2.4Schalltechnische Grundlagen
2.4.1Lautstärkeskala
2.4.2Rechenregeln
2.4.3Definition weiterer Begriffe
2.4.4Lärmmessungen
2.4.4.1Bedeutung von Lärmmessungen
2.4.4.2Durchführung von Messungen
2.4.4.3Messgeräte
2.5Wirkung von Lärmschutzbauwerken
2.6Übersicht zur Beurteilung des Lärms nach Immissionswerten
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
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dB-Rechner
 
GRUNDLAGEN FÜR DIE PLANUNG
   
 2.4.4.3 Messgeräte

Schallpegelmesser (Abbildung 2/11) sind Geräte, die den Schall aufnehmen und weiterverarbeiten. Dabei werden Geräte verwendet, die auf den Schall ähnlich wie das menschliche Ohr reagieren. Im Prinzip ist der Aufbau aller Schallpegelmesser gleich. Jedes System besteht aus Aufnahme-, Verstärkungs- und Berechnungs- /Ausgabeeinheit.

Der prinzipielle Aufbau ist in der Abbildung 2/12 wiedergegeben.

Das aktuelle Messergebnis wird als Momentanpegel angezeigt. Der zur Bewertung von Schallsignalen üblicherweise (s. Abschnitt 2.4.2) berechnete energetische Mittelungspegel kann ebenfalls angezeigt und registriert werden.

Für amtliche Messungen müssen Geräte der DIN EN 61672-1 und 61672-2 entsprechen (Genauigkeitsklasse I) und regelmäßig geeicht werden. Grundlagen sind das Mess- und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung vom 11. Dezember 2014 (MessEV).

 

 
 
 
Abb. 2/11: Modernes Schallpegelmessgerät
 
Abb. 2/12 Blockschaltbild eines Schallpegelmessers