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Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
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1. Einleitung
   

Lärm gehört heute zu den vom Menschen verursachten Umweltbeeinträchtigungen, die zu den größten Belästigungen führen und gesundheitliche Schädigungen hervorrufen können. Mehr als 50% der Bevölkerung in Deutschland fühlen sich durch Lärm belästigt. An erster Stelle der Belästigung wird der Straßenverkehr genannt. Aber auch Lärm von Nachbarn, Fluglärm sowie Arbeitslärm spielen eine wichtige Rolle. Die Abbildung 1/1 zeigt das Ausmaß der Lärmbelästigung nach einer repräsentativen Online-Umfrage im Jahr 2016.

Besonders betroffen durch Verkehrslärm sind die Bewohner zentrumsnaher Stadtbezirke. Viele von ihnen müssen die Fenster oft oder immer geschlossen halten bzw. verzichten auf die Benutzung von Balkon und Terrasse. Solche Einschränkungen sind als wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität anzusehen.

Die Abbildung 1/2 zeigt die Lärmbelastung der Einwohner der Landeshauptstadt Stuttgart (Lärmkartierung der Landeshauptstadt Stuttgart 2017). Hieraus geht hervor, dass der Straßenverkehr mit Abstand die höchsten Lärmbelastungen verursacht. Über 70 000 Menschen wohnen in Gebieten, in denen der Mittelungspegel nachts bei über 50 dB(A) liegt. Ungefähr 15 000 Einwohner werden mit kritischen Pegeln von mehr als 60 dB(A) belastet. Mit deutlichem Abstand folgen Eisenbahn und Stadtbahn.

Auswirkungen von Lärm sind u.a. die Beeinträchtigung von Sprache und Kommunikation, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Unlustgefühl, Aggressionen sowie die Abnahme der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.

Darüber hinaus schädigt Lärm auch die Gesundheit, wobei der Grad der Schädigung nicht nur von der Höhe des Pegels sondern auch von der Dauer der Einwirkung abhängt. Eine dauerhafte Lärmbelastung bei Pegeln von ca. 60 bis 65 dB(A), wie sie an Hauptverkehrsstraßen üblich sind, kann über lange Zeiträume hinweg zu Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen und schließlich in einigen Fällen zu Herzinfarkt und Tod führen. Hohe Pegel ab ca. 85 dB(A) über eine kurze Expositionszeit bewirken eine vorübergehende Hörschwellenverschiebung und führen zum Erschlaffen der Innenohr-Haarzellen. Die Regenerationszeit beträgt ca. 16 bis 48 Stunden. Längere Expositionszeiten bei Pegeln über 85 dB(A) oder kürzere Expositionszeiten bei Pegeln über 100 dB(A) führen zu einem Verkleben der Haarzellen im Innenohr, von dem sie sich nicht mehr erholen. Diese irreversible Schädigung kann auch durch medizinische Behandlung nicht behoben werden.

Die Belastungen durch Lärm verursachen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese i.d.R. nicht vom Lärmverursacher getragenen externen Kosten können in ihrer Höhe nicht immer beziffert werden. Dennoch sind diese bei der Abwägung von Lärmschutzmaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen.

Kosten entstehen durch die medizinische Behandlung von lärmbedingten Krankheiten, Unfälle aufgrund lärmbedingter Konzentrationsstörungen und Produktionsausfälle, da die betroffenen Personen zeitweise oder dauerhaft nicht als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Neben den Kosten für Gesundheitsschäden sind insbesondere Immobilienkosten aufgrund verminderter Einnahmen durch Mietzahlungen und Immobilienverkäufe zu nennen. Studien zu Mietzinsausfällen zeigen im Mittel einen Wert von 0,9% Mietverlust pro dB(A) ab 50 dB(A). Für die lärmbelasteten Straßen in Berlin wurden exemplarisch Mietverluste von 19 Mio. € pro Jahr und Immobilienwertverluste in einer Größenordnung von 1 550 Mio. € ermittelt (LAI 2017, S. 71).

Verminderte Immobilienpreise und sinkende Mieteinkünfte wirken sich negativ auf die Steuereinnahmen der Kommunen aus, da diese über Einnahmen aus Mieteinkünften, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer von niedrigeren Immobilienwerten betroffen sind.

In den Hinweisen zur Lärmaktionsplanung (LAI 2017, S. 19) werden in einer Tabelle „Lärmschadenskosten“ pro Anwohner und Jahr ab Pegeln von 55 dB(A) tagsüber, differenziert für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr genannt.

Diese enormen volkswirtschaftlichen Kosten verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, schon bei der Planung auf Lärmvermeidung und Lärmminderung zu achten.

 

 
 
 
Abb. 1/1: Lärmbelästigung der Bevölkerung in Deutschland (Umweltbundesamt, 2016)
 
Abb. 1/2: Lärmbelastung der Einwohner der Landeshauptstadt Stuttgart (Lärmkartierung Stuttgart, 2017)