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Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
7.1Straßen- und Schienenverkehr
7.1.1Emissionsminderung
7.1.2Straßen- und Schienenwegeplanung (Trassierung)
7.1.3Straßen- und Schienenwegeoberflächen
7.1.4Verkehrsmenge und Verkehrsberuhigung
7.1.5Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsberuhigung
7.1.6Schallabschirmung
7.2Flugverkehr
7.3Gewerbelärm
7.3.1Lärmbewertung gewerblicher Nutzungen bzw. Anlagen
7.3.2Schalltechnisch sinnvolle Gliederung von Gewerbegebieten
und Schallkontingentierung
7.3.3Erschließung von Gewerbegebieten
7.3.4Baulicher Schallschutz im Bereich der Emissionsquellen
7.4Sport- und Freizeitlärm
7.5Lärm als Abwägungsgegenstand in der städtebaulichen Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
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HINWEISE FÜR DIE PLANUNG
   
 7.1.4 Verkehrsmenge und Verkehrsberuhigung

Die Kraftfahrzeugmenge hat einen großen Einfluss auf die Lärmbelastung (s. Abschnitt 3.1.2.4, Abb. 3/2). Dabei erhöht eine Verkehrsverdoppelung den Lärmpegel um 3 dB, und umgekehrt verringert sich der Lärmpegel um 3 dB, wenn sich die Verkehrsmenge halbiert. Zudem trägt der Lkw-Anteil wesentlich zur Lärmerzeugung bei. Lärmreduzierung ist demnach durch eine Verminderung der Verkehrsmenge insbesondere auch bei den Lkw zu erreichen. Im innerstädtischen Verkehr entsprechen etwa zwanzig Pkw einem Lkw, auf Autobahnen ist ein Lkw etwa so laut wie fünf Pkw (LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung 2017, S. 26).

Die Verkehrsmenge kann beispielsweise dadurch vermindert werden, dass neben einer fußgängergerechten Stadtplanung (attraktive Fußwegeverbindungen wenn möglich abseits der Hauptverkehrsstraßen, breite Gehwege, Fußgängerzonen) ein leistungsstarkes Fahrradwegenetz und ein attraktives ÖPNV-Angebot eingerichtet werden. Auch durch Parkraumbewirtschaftung und geeignet angeordnete Parkierungsanlagen kann in zu schützenden Gebieten der Verkehr reduziert werden. So sollte bereits bei der Planung die Möglichkeit zur Schaffung z. B. von P&R-Plätzen einbezogen werden, um Berufspendlern das Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr (Schienenverkehr, lärmarme Busse) zu erleichtern. In Wohnquartieren kann durch die Errichtung zentraler (unterirdischer) Parkierungsanlagen an geeigneter Stelle der innere Verkehr weitgehend vermieden werden. Entsprechende Flächen sollten bereits in der städtebaulichen Planung vorgesehen werden.

Eine geringere Verkehrsmenge lässt sich auch im Rahmen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch die Änderung der Erschließung von Wohngebieten erreichen. Die Erschließungsstraßen dürfen dabei keinen Durchgangsverkehr ermöglichen. Dieser kann dann auf Hauptstraßen durch weniger schutzbedürftige Zonen geführt werden. Abbildung 7/5 zeigt ein Beispiel für Verkehrsberuhigung durch innere Erschließung im Baugebiet „Auf der Steig/Daiberweg“ in Stuttgart-Bad Cannstatt.

Die Lärmmehrbelastung auf der außerhalb des Wohngebietes vorbeiführenden Hauptstraße ist im Vergleich zu einer Planungslösung mit einer durch die Wohnbebauung führenden Durchgangsstraße in der Regel gering. Die Lärmreduzierung im beruhigten Wohngebiet fällt dagegen höher aus.

Ein einfaches Beispiel möge dies erläutern: Im nicht beruhigten Fall fahren auf einer Hauptstraße außerhalb des Wohngebietes 1.500 Fahrzeuge je Stunde, 800 Kfz auf einer Durchgangsstraße durch das Wohngebiet. Im beruhigten Fall sei auf der Hauptstraße mit ca. 2.100 Fahrzeugen und in der Wohngebietserschließung mit ca. 200 Fahrzeugen zu rechnen. In diesem beruhigten Fall ist auf der Hauptstraße gegenüber der Alternativlösung mit einem um etwa 1,5 dB höheren Pegel zu rechnen, während im Wohngebiet die Lärmpegelreduzierung etwa 6 dB beträgt.

Im Hinblick auf die Reduzierung der Verkehrsmenge sind die dort neu anzulegenden innerstädtische Erschließungsstraßen bezüglich ihrer Breite schon so zu planen, dass sie nicht zusätzlichen neuen Verkehr anziehen oder als Schleichweg missbraucht werden können.

In jedem Fall sollte die innerstädtische Planung auf möglichst kurze Wege zwischen unterschiedlichen Nutzungen ausgerichtet sein.

Durch ein engeres Nebeneinander von Wohnen, Handel und Arbeiten können viele Fahrten vermieden und damit die Verkehrsmenge reduziert werden (z. B. Supermarkt nicht auf der grünen Wiese).

Auch Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen (Abb. 7/6) tragen zur Lärmminderung bei. Dies betrifft z. B. nächtliche Fahrverbote in besonders schutzbedürftigen Bereichen (Krankenhaus, Kurort) oder Durchfahrtverbote für Lkw auf bestimmten Straßenabschnitten.

Der besonders lärmintensive Lkw-Verkehr durch die Wohnquartiere der Städte kann reduziert werden, wenn bereits im Planungsstadium auf Möglichkeiten geachtet wird, Gütertransporte auf die Schiene zu verlagern. Entsprechende Gleisanschlüsse und Standorte für Umschlagplätze sollten vorgesehen und Gewerbe mit schienen-
affinen Produkten in Gebieten mit Gleisanschluss angesiedelt werden. Gerade bei produzierendem Gewerbe oder auch bei Entsorgungsbetrieben kann eine Schienenanbindung sinnvoll sein. Wenigstens sollten aber Gewerbegebiete so angesiedelt sein, dass die Anbindung an das überörtliche Straßennetz auf direktem, kurzem Wege möglich ist, ohne die Wohnnutzung zu tangieren.

 

 
 
 
Abb. 7/5: Verkehrsberuhigung durch innere Erschließung
 
Abb. 7/6: Verkehrsbeschränkungen