|
Die Richtlinie VDI 3770 vom September 2012 enthält Emissionskennwerte für eine Vielzahl von Schallquellen aus dem Bereich der Sport- und Freizeitanlagen, wie z.B. Fußball, Feldhockey, Streetball, Rummelplätze, Volksfeste und Freibäder. Für die in der VDI-Richtlinie genannten Anlagen bzw. Aktivitäten werden Schallleistungspegel angegeben. Die Beiträge von Akteuren, Zuschauern, Lautsprechern und durch andere relevante Schallquellen sind getrennt ausgewiesen, sofern dies möglich ist. Geräusche, die von den Anlagen zuzurechnenden Parkplätzen und Fahrwegen ausgehen, sind nach RLS-90 zu berechnen. Auch hierfür werden Hinweise bezüglich der Anzahl der Stellplatzwechsel gegeben. Der Richtlinie sind mehrere Berechnungsbeispiele beigefügt. Die VDI-Richtlinie ist somit ein nützliches Handwerkszeug für die Berechnung der Schallimmissionen nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und der Freizeitlärmrichtlinie.
|
|