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Unter diesem Begriff fasst man die durch gewerbliche und industrielle Lärmquellen verursachten Geräusche störenden Charakters zusammen. Diese sind gewöhnlich an den Betrieb von Anlagen gebunden. Die Vorschriften und das technische Regelwerk zur Lärmbekämpfung haben im industriell- gewerblichen Bereich (Abb. 4/1) einen Jahrzehnte zurückreichenden Ursprung, wobei es zunächst um Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin ging. Infolge von Missständen am Arbeitsplatz war die Lärmschwerhörigkeit früher eine weitverbreitete Berufskrankheit. Die technischen Regeln über Lärmmessung und Bewertung, über Lärmvermeidung und -minderung haben zusammen mit den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften das Risiko deutlich verringert, durch Lärm am Arbeitsplatz zu erkranken. Das mit der Industrialisierung gewonnene Wissen um die praktische Verwirklichung von Lärmschutz im Betrieb wirkt sich auch auf den Nachbarschutz bzw. Immissionsschutz aus. Neben den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Einzelvorhaben (Immissionsschutz) muss der Lärmschutz auch bei der räumlichen Planung berücksichtigt werden. Aufgrund des hier einfach anzuwendenden Verursacherprinzips und eindeutiger Mess- und Bewertungsvorschriften für anlagenbezogenen Gewerbelärm erweisen sich bestehende Lärmquellen dieser Art im Hinblick auf Abhilfemaßnahmen als ein durchaus überschaubares Problem. Wird der Lärmschutz schon bei der Planung einer Anlage berücksichtigt, sind die Aufwendungen hierfür i.d.R. gering. Oft genügt schon eine andere räumliche Anordnung der Gebäude (Eigenabschirmung), der Anlieferung, der Zu- und Abfahrtswege usw. Eine nachträgliche Lärmsanierung kann dagegen durchaus sehr teuer werden, insbesondere wenn nachträglich bauliche Maßnahmen (z.B. Verbesserung der Schalldämmung der Gebäudehülle) notwendig werden. Bei der Anlagenplanung sollte der Betreiber/Investor daher auch an zukünftige Entwicklungen (Erweiterungen, Umstellung der Produktion auf andere Maschinen, Umstellung von Ein- auf Mehrschichtbetrieb usw.) denken und schalltechnische Reserven einplanen.
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