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Planungsbezogene Hinweise zum Gewerbelärm und seiner Berechnung sind der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) zu entnehmen. Demgegenüber ist die Verwaltungsvorschrift „TA Lärm“ immissionsschutzrechtlicher Natur und für den Planer hauptsächlich wegen der dort verwendeten Begriffe, Messverfahren und Beurteilungskriterien von Interesse. Planung und Errichtung der einzelnen Betriebsstätte berühren technische Fragen des Immissionsschutzes an der Emissionsquelle. Zu diesem Problem bietet das VDI-Handbuch Lärmminderung mit seinen anlagenspezifischen Richtlinien umfangreiche Informationen. Die im Oktober 2006 zurückgezogene VDI-Richtlinie 2571 (Schallabstrahlung von Industriebauten) behandelt – trotz ihrer mehr technischen Bedeutung – den für die Planung wichtigen Gesichtspunkt der Immissionsprognose, weshalb sie in die nachfolgende Betrachtung aufgenommen wurde. Obwohl die VDI 2571 zurückgezogen wurde, muss sie weiter angewendet werden, da die TA Lärm von 1998 im Abschnitt A.2.2 auf diese verweist. Der VDI empfiehlt, ersatzweise die DIN EN 12354-4 anzuwenden (Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften – Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie).
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