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Am effektivsten sind Schallschutzmaßnahmen, wenn sie an der Quelle ansetzen. Deshalb sind Minderungsmaßnahmen vorrangig an den Fahrzeugen vorzunehmen. Dies ist beim Kraftfahrzeugverkehr insbesondere wichtig bei den Lkw. Im innerstädtischen Verkehr entsprechen etwa zwanzig Pkw einem Lkw, auf Autobahnen ist ein Lkw etwa so laut wie fünf Pkw (LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, 2017). Hier bieten sich Möglichkeiten durch Motorkapselung und technische Maßnahmen an den Aufbauten (lärmarme Lkw) oder der Reifen (leisere Reifen durch Minderung der Rollgeräusche) an. Der Begriff der „geräuscharmen Fahrzeuge“ ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 49) definiert. Auch beim Schienenverkehr sind die Verkehrsunternehmen und die Industrie durch Einsatz neuer Werkstoffe um eine ständige Reduzierung des vom Fahrzeug ausgehenden Lärmpegels bemüht. Dazu zählen u. a.:
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