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Die Lärmemissionen des Straßenverkehrs werden auch wesentlich durch die gefahrenen Geschwindigkeiten und den Verkehrsablauf bestimmt (vgl. Abschnitt 3.1.2.4). Bei einer Verringerung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wird eine Minderung des Mittelungspegels von ca. 2,5 dB(A) erreicht. Bei einer Geschwindigkeitssenkung von 80 km/h auf 60 km/h beträgt die Lärmminderung ca. 2 dB(A), von 130 km/h auf 100 km/h ist sie je nach Lkw-Anteil zwischen 1 und 3 dB(A). Niedrigere Geschwindigkeiten bringen neben der Lärmminderung weitere Vorteile wie die Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität. Häufig sind auch Verringerungen des Schadstoffausstoßes damit verbunden, die Auswirkungen auf die Luftqualität sind jedoch im Einzelfall zu betrachten (Städtebauliche Klimafibel, 2012). Der Fahrverlauf bzw. die Fahrweise hat einen erheblichen Einfluss auf die Lärmemissionen. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 45 km/h beispielsweise ist der Pkw-Emissionspegel bei wiederholten Brems- und Beschleunigungsvorgängen um ca. 4 dB(A) höher als bei konstanter Fahrt. Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 30 km/h beträgt der Unterschied sogar ca. 5 dB(A). Durch eine Geschwindigkeitssenkung von 50 km/h auf 30 km/h kann der Maximalpegel um 7 dB(A) gemindert werden, wenn Beschleunigungen vermieden werden (ALD 2010, LAI 2017). Niedrigere Geschwindigkeiten unterstützen auch folgende Ziele:
Dem stehen jedoch folgende Nachteile gegenüber:
Um die Wohnbevölkerung wenigstens nachts vor hohen Lärmbelastungen schützen und die Nachtruhe gewährleisten zu können, kann auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur für die Nachtstunden eine geeignete Lärmminderungsmaßnahme sein, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung tagsüber nicht möglich ist. Im Straßenverkehr bietet sich die Möglichkeit, durch entsprechende Straßengestaltung eine langsame und gleichmäßige Fahrweise ohne störende Brems- und Beschleunigungsvorgänge mit hohen Drehzahlen zu erreichen (vgl. auch Abschnitt 7.1.4). Dies gilt sowohl in Wohnstraßen (kein unübersichtlicher Hindernis-Parcours) als auch für Hauptverkehrsstraßen, die nicht überdimensioniert werden sollten. Innerorts kann durch enge Straßen die Fahrgeschwindigkeit reduziert werden. Bei einem Rückbau des Straßenquerschnitts kann der gewonnene Raum für Radfahr-, Park- oder Grünstreifen oder eine bauliche Gestaltung des Seitenraums genutzt werden. Eine gleichmäßige Geschwindigkeit kann auch durch Einrichtung einer grünen Welle bei der Ampelschaltung oder die Anlage von Kreisverkehren an bisherigen Straßenkreuzungen erreicht werden. Durch die Reduzierung des Straßenquerschnitts ergibt sich unter Umständen eine Vergrößerung des Abstands von der Fahrspur zu den Gebäuden, was zu einer Verringerung der Lärmpegel und zusätzlich auch zu einer Verringerung der subjektiven Lärmwahrnehmung führt. Wenn beispielsweise durch Bepflanzung der Blickkontakt zwischen Bewohnern und Fahrzeugen unterbunden wird, entsteht oft der subjektive Eindruck, es sei leiser geworden, obwohl die tatsächliche Lärmbelastung unverändert bleibt.
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