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Die Erschließung von Gewerbegebieten sollte stets so erfolgen, dass Wohngebiete davon nicht tangiert werden. Auch hierbei ist der Grundsatz der Bündelung anzusprechen, was im Ergebnis zu sparsamen, jedoch gut ausgelasteten Erschließungswegen führt. In lärmempfindlicher Nachbarschaft sind Bereiche für die Lkw-gebundene Andienung sowie für Transport und Umschlag von Gütern sorgfältig abzuschirmen. Gleichfalls ist auf den von Stellplätzen, Parkierungsanlagen und Parkhäusern ausgehenden Lärm (u. a. Türenschlagen) zu achten. Durch eine Festsetzung der Zu- und Abfahrten gewerblich genutzter Grundstücke kann der Erschließungslärm lokalisiert und von benachbarter Wohnnutzung möglichst ferngehalten werden. Im Zusammenhang mit zu erwartendem Lkw-Verkehr sollte jedoch stets auf ausreichende Aufstellungs- und Rangiermöglichkeiten geachtet werden. Voneinander getrennte Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten mögen zwar dem Prinzip der Bündelung widersprechen, können jedoch helfen, besonders lästige Rangier- und Wendegeräusche schwerer Lastzüge zu vermeiden.
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