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Die Schrift „Geräuschimmissionsschutz in der Bauleitplanung“, herausgegeben durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (1999), setzt sich zum Ziel, konkrete Anhalts- punkte für die Bauleitplanung zu geben. Sie behandelt vorwiegend Geräusche im Zusammenhang mit gewerblichen Betrieben, gibt aber auch einen Hinweis, welche Abstände zwischen Wohnbebauung und Sportanlagen sinnvoll erscheinen. Hierbei wird die zweiteilige Untersuchung zu den Trendsportanlagen, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt zitiert (Teil 1: Skateanlagen; Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätzen, Inline-Skaterhockey und Streetball). Die Untersuchung befasst sich dabei mit der freien Schallausbreitung (keine Abschirmung durch Bauwerke oder ähnliches). Mit den vorgeschlagenen Abständen werden demnach die Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung, vgl. Abschnitt 5.2.1) eingehalten. Nachfolgend ein Auszug aus der Tabelle (angepasst und erweitert nach der Novelle 2017):
Tabelle 5/2: Anhaltswerte der Abstände zwischen Wohnbebauung und Sportanlagen in Metern Werden die hier angegebenen Abstände unterschritten, so ist ein detailliertes Lärmschutzgutachten dringend zu empfehlen.
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