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Hindernisse (Schallschutzwände, Wälle, Gebäude u. a.) können durch entsprechende geometrische Anordnung den Einfluss einer Schallquelle auf einen Immissionsort wirksam mindern. Hinter dem Hindernis bildet sich ähnlich wie in der Optik ein Schallschatten aus, dessen Wirkung jedoch durch Beugung des Schalls an den Kanten gemindert wird. In der Abbildung 2/13 wird schematisch die Abschirmung einer Schallquelle dargestellt. Entscheidend für die Pegelminderung ist der Schirmwert z. Dieser Schirmwert ist der Umweg des Schallstrahles über das Hindernis (z=A+B-b-a). Der Wert z wird maßgeblich von der effektiven Schirmhöhe heff des Hindernisses bestimmt, aber auch vom Abstand der Abschirmung zur Schallquelle. Der Schirmwert errechnet sich nach folgender Gleichung: Die Pegelminderung durch den Schirm kann überschlägig nach der Beziehung ∆Lz = 10 lg(3 + 0,12 · f · z) abgeschätzt werden, wobei die Frequenz f in Hz z. B. bei Gewerbe- und Industriegeräuschen mit 500 Hz angenommen werden kann.
Eine Abschätzung ist auch mit Hilfe des Diagramms Abbildung 2/14 möglich, wenn heff und der Basisabstand e zwischen Schallquelle und Immissionsort (Wohnung) bekannt sind. hmax ist dabei (abhängig von Straßenbreite und Abstand des Immissionsortes von der Straße) die Höhe des Immissionsortes über der Straße, die noch effektiv geschützt werden kann. Genauere Berechnungsvorschriften sind in VDI 2720-1, RLS-90 und Schall 03 enthalten. Wie in Abbildung 2/14 erkennbar, wird der Schall nicht gänzlich vom Schallschirm abgehalten, sondern an der oberen Kante gebeugt. Dies gilt ebenso für die Kanten an den Enden des Schallschirms, weshalb auf eine ausreichende Länge geachtet werden muss. Die schematische Darstellung gilt in gleicher Weise auch für Schallschutzwälle, wobei hier die Wallkrone als Oberkante des Schirms anzunehmen ist. Mit den oben dargestellten Grundlagen lassen sich folgende Hinweise und Anmerkungen zur Errichtung und Gestaltung von Abschirmungen ableiten:
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