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Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
2.1Allgemeine rechtliche Grundlagen
2.1.1Immissionsschutzrecht
2.1.2Baurecht
2.1.3Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
2.2Die physikalischen Begriffe Schall und Geräusch
2.3Lärm, Schall-Emission und Schall-Immission
2.4Schalltechnische Grundlagen
2.4.1Lautstärkeskala
2.4.2Rechenregeln
2.4.3Definition weiterer Begriffe
2.4.4Lärmmessungen
2.4.4.1Bedeutung von Lärmmessungen
2.4.4.2Durchführung von Messungen
2.4.4.3Messgeräte
2.5Wirkung von Lärmschutzbauwerken
2.6Übersicht zur Beurteilung des Lärms nach Immissionswerten
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
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dB-Rechner
 
GRUNDLAGEN FÜR DIE PLANUNG
   
 2.6 Übersicht zur Beurteilung des Lärms nach Immissionswerten

Die nachstehende Tabelle 2/2 gibt eine Übersicht, welche die Systematik der Lärmbeurteilung nach Immissionswerten am Beispiel wichtiger Gebiete des Lärmschutzes erläutert:    
   

Gebietsart

TA Lärm

Immissions- richtwerte

16. BImSchV

Immissions-
grenzwerte

DIN 18005 Teil1
Beiblatt 1 

Orientierungs-
werte

VLärmSchR 97

Auslösewerte

  Tag / Nacht Tag / Nacht Tag / Nacht Verkehr / Nacht Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Tag / Nacht
Industriegebiete 70 / 70 - - -
Gewerbegebiete 65 / 50 69 / 59 65 / 55 / 50 72 / 62
Urbane Gebiete 63 / 45 - - -
Kerngebiete 60 / 45 64 / 54 65 / 55 / 50 69 / 59
Dorf- und Mischgebiete 64 / 54 60 / 50 / 45 69 / 59
Besondere
Wohngebiete
60 / 40(1) 64 / 49(1) 60 / 45 / 40 69 / 57(1)

Allgemeine Wohngebiete

55 / 40
 
59 / 49 55 / 45 / 40 67 / 57

Kleinsiedlungs-
gebiete

59 / 49 55 / 45 / 40 67 / 57

Reine Wohnge-
biete

50 / 35 59 / 49 50 / 40 / 35 67 / 57 / 60

Campingplatz-
gebiete

- - 55 / 45 / 40 -

Wochenend-
hausgebiete,
Ferienhaus-
gebiete

- - 50 / 40 / 35 -
Krankenhäuser 45 / 35 57 / 47 45 - 65 / 
35 - 65 (2)
67 /57

Kurgebiete,
Pflegeanstalten,

45 / 35 - -

Altenheime,
Kurheime,
Schulen

-

57 / 47 

67 / 57

Friedhöfe,
Parkanlagen, Kleingarten-
anlagen
- - 55 / 55 -
Tag: 06.00 - 22.00 Uhr, Nacht: 22.00 - 06.00 Uhr 
(1) nicht gesondert aufgeführt, Einstufung daher wie Allgemeine Wohngebiete 
(2) Sonstige schutzbedürftige Sondergebiete sind je nach Nutzungsart festzulegen 
(Für Industriegebiete gibt es keine Immissionsgrenzwerte)

Tab. 2/2: Übersicht über wichtige Richt-, Grenz- und Orientierungswerte in dB(A)

Das Arbeitsgebiet des Immissionsschutzes (bzw. anlagenbezogenen Nachbarschutzes) wird in Tabelle 2/2 durch das Regelwerk „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)“ repräsentiert, in dem Immissionsrichtwerte festgelegt sind. Beim Bau und der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen gelten die in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) aufgestellten Immissionsgrenzwerte, während im Bereich der städtebaulichen Planung von den schalltechnischen Orientierungswerten in DIN 18005-1 Beiblatt 1 ausgegangen wird. Die VLärmSchR 97 behandeln den Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung).

Auf die genannten Vorschriften wird in den nachfolgenden Kapiteln 3, 4 und 5 noch ausführlich eingegangen, wobei in Kapitel 5 auch die in der Tabelle 2/2 nicht berücksichtigten Immissionswerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) sowie der Freizeitlärmrichtlinie wiedergegeben werden.

Die 18. BImSchV geht bezüglich der Beurteilung nach Immissionsrichtwerten von der gesonderten Berücksichtigung definierter Ruhezeiten bzw. von Zeitblöcken aus. Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, wurden sie nicht in die Tabelle 2/2 aufgenommen. Den dort berücksichtigten häufig verwendeten Regelwerken indessen ist gemeinsam, dass eine Beurteilung für den Tag und für die Nacht vorgenommen wird, wobei tagsüber der Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr und nachts der Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr zugrunde liegt. Die angegebenen Immissionsricht-, -grenz- und Orientierungswerte beziehen sich sämtlich auf einen Vergleich mit ermittelten Beurteilungspegeln (also dem Mittelungspegel über einen bestimmten, richtlinienabhängigen Zeitraum inklusive Zu- oder Abschlägen).

Die schalltechnischen Orientierungswerte in DIN 18005-1 (Beiblatt 1) können bezüglich verschiedener Arten städtebaulich relevanter Schallquellen angewandt werden. Die entsprechenden Beurteilungspegel von Verkehr, Industrie, Gewerbe und Freizeitlärm müssen jeweils für sich allein mit den jeweiligen Orientierungswerten verglichen werden. 

Die niedrigeren Nachtwerte gelten für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der betroffenen Bauflächen der jeweiligen Gebietstypen bezogen werden. Letztlich maßgebend sind jedoch die angegebenen Werte der jeweiligen einschlägigen Vorschriften, die üblicherweise strengere Vorgaben machen, auch wenn die Grenzwerte zunächst gleich erscheinen.

Die Zuordnung von Gebietstypen zu entsprechenden Schutzkategorien gemäß DIN 18005-1 Beiblatt 1 unterscheidet sich in folgenden Punkten von den anderen Regelwerken:

  • Kerngebiete (MK) werden nicht den gemischt genutzten Gebieten, sondern Gewerbegebieten gleichgestellt.
  • Die DIN 18005 berücksichtigt zusätzlich besondere Wohngebiete (WB), Wochenendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete sowie Friedhöfe, Kleingarten- und Parkanlagen.