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Störender Schall bzw. störende Geräusche werden als „Lärm“ bezeichnet. Der Begriff Lärm enthält somit eine negative Wertung physikalisch neutraler Begriffe. Nach DIN 1320 handelt es sich um Hörschall, der die Stille oder eine gewollte Schallaufnahme stört oder auch zu Belästigungen oder Gesundheitsstörungen führt. Zu beachten ist, dass sich die beeinträchtigenden Wirkungen auf die betroffenen Personen in ihrer jeweils aktuellen Situation beziehen, womit der subjektive Charakter des Lärmbegriffes angesprochen ist. In der Umweltschutz-Praxis hat es sich zur Vermeidung von Missverständnissen als notwendig erwiesen, situationsbedingt zu unterscheiden zwischen „ausgesandtem“ und „ankommendem“ Schall. Es besteht in der Tat ein wesentlicher Unterschied zwischen der Feststellung, dass beispielsweise eine Maschine zu viel Geräusch abgibt (emittiert), und der Feststellung, dass dieses Geräusch in der davon betroffenen Nachbarschaft als Umwelteinwirkung (Immission) festgesetzte Lärmgrenzwerte übersteigt. Die Systematik der Unterscheidung von „Emissionen“ und „Immissionen“ ist durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Gemäß § 3 dieses Gesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen: (1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. (2) Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. (3) Emissionen im Sinne dieses Gesetzes sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen. Überschreiten die Immissionen ein gewisses hinzunehmendes Ausmaß, handelt es sich um „schädliche Umwelteinwirkungen“. Das Auftreten von Immissionen setzt entsprechende Emissionen voraus. Der Begriff „Emission“ bezeichnet in der technischen Akustik den Vorgang der Abstrahlung von Schallwellen von einer Quelle und ihr Eintreten in die Umwelt. Die Immission steht somit am Ende einer Kausalkette, deren Anfang durch die Emission bedingt ist. Das Bindeglied zwischen Emission und Immission ist die „Transmission“ (Ausbreitung), die aufgrund der Abstandsverhältnisse und der örtlichen Gegebenheiten in der Regel für eine Abschwächung der Umwelteinwirkungen auf ihrem Ausbreitungsweg von der Emissionsquelle zum Einwirkungsort (Immissionspunkt) sorgt. Die amtliche Verwendung der Begriffe „Emission“ und „Immission“ setzt voraus, dass sie im Zusammenhang mit menschlichen Handlungsweisen stehen und die entsprechenden Umwelteinwirkungen somit vom Menschen verursacht sind. Demzufolge kann es sich z. B. bei Vogelgezwitscher, Meeresrauschen und Heulen des Sturmes nicht um Lärm im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handeln. Dieser an sich leicht verständliche Sachverhalt führt in der Praxis der Schallmessung und Beurteilung von Beschwerdesituationen zu gewissen Problemen, da es manchmal streitig ist, wo die „Natur“ aufhört und ein „Verursacher“ (Emittent) ins Spiel kommt. Beispiele dafür sind Streitfälle wegen Tierhaltung (z. B. Hahnenschrei, Froschgequake aus Gartenteich), Geräusche fließender Gewässer (bei wasserbaulichen Maßnahmen) oder Windgeräusche (bei Hochhäusern und Freileitungen). Es ist deshalb notwendig, an dieser Stelle auf den in Abschnitt 2.1.1 erläuterten Anlagenbegriff des BImSchG zu verweisen. Die Kausalkette Emission –Transmission – Immission (s. Abbildung 2/2) hat für die Lärmbekämpfung große Bedeutung, denn jedes dieser drei Elemente kann Gegenstand von Lärmminderungsmaßnahmen sein. Hierfür steht ein umfangreiches technisches Regelwerk zur Verfügung, welches ständig erweitert und überarbeitet wird.
Auswahl aus den Richtlinien und Normen: Zu Emission / Lärmquelle
Zu Transmission / Schall-Ausbreitung
Zu Immission / Lärmeinwirkung
Zum Gesamtzusammenhang Emission – Transmission – Immission
Soweit im Zusammenhang mit dieser städtebaulichen Lärmfibel erforderlich, wird in den nachstehenden Kapiteln auf einzelne Richtlinien und Vorschriften noch ausführlicher eingegangen. Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung sind vor allem die Regelwerke der letztgenannten Kategorie von Bedeutung.
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