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Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
2.1Allgemeine rechtliche Grundlagen
2.1.1Immissionsschutzrecht
2.1.2Baurecht
2.1.3Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
2.2Die physikalischen Begriffe Schall und Geräusch
2.3Lärm, Schall-Emission und Schall-Immission
2.4Schalltechnische Grundlagen
2.4.1Lautstärkeskala
2.4.2Rechenregeln
2.4.3Definition weiterer Begriffe
2.4.4Lärmmessungen
2.4.4.1Bedeutung von Lärmmessungen
2.4.4.2Durchführung von Messungen
2.4.4.3Messgeräte
2.5Wirkung von Lärmschutzbauwerken
2.6Übersicht zur Beurteilung des Lärms nach Immissionswerten
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
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GRUNDLAGEN FÜR DIE PLANUNG
   
 2.2 Die physikalischen Begriffe Schall und Geräusch

Die Behandlung wichtiger und wissenswerter Grundlagen über den Lärm als Umweltgefahr muss mit der Erklärung des physikalischen Oberbegriffes „Schall“ beginnen:

Nach DIN 1320 „Akustik-Begriffe“ handelt es sich bei Schall um mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium. Die dadurch hervorgerufenen Schallvorgänge können z. B. von der Membran eines Lautsprechers, den Stimmbändern im Kehlkopf, der Saite eines Musikinstrumentes oder dem Gehäuse einer Maschine verursacht werden. Dazu gehören auch Strömungen in Flüssigkeiten und Gasen, womit z. B. die Geräuschentwicklung des Abgasstrahls von Düsenflugzeugen und Raketen zusammenhängt. In jedem Fall ist die Schallausbreitung an ein Übertragungsmedium gebunden.

Es wird zwischen Körperschall, Wasserschall und Luftschall unterschieden. Ein Sonderfall des Luftschalls ist der Hörschall, der den von den Menschen hörbaren Frequenzbereich des Luftschalls umfasst. In dieser Fibel geht es um den „Hörschall“.

Zu ergänzen ist, dass Schallereignisse nur dann ein Höreindruck beim Menschen hervorrufen, wenn die Schallintensität oberhalb der sog. Hörschwelle liegt. Bei Schallintensitäten oberhalb der Schmerzgrenze werden zusätzlich Schmerzempfindungen ausgelöst (vgl. Abschnitt 2.4.1).

Durch die Begriffe „Ton“, „Klang“, „Schallimpuls“, „Knall“ und „Geräusch“ werden bestimmte Schallsignale und ihr zeitlicher Verlauf beschrieben.

Bei einem „Geräusch“ handelt es sich um ein Schallsignal, welches sich aus vielen Tönen beliebiger Frequenz und Pegelhöhe zusammensetzt.

Das Geräusch ist demnach ein akustisches Signal mit zahlreichen Teilfrequenzen, zwischen denen kein gesetzmäßiger Zusammenhang besteht, wie dies z. B. beim Klang der Fall ist.

Auch bei Geräuschen können infolge periodischer Vorgänge Einzeltöne hervortreten, welche dem durch ein breites Frequenzband gekennzeichneten Geräuschanteil überlagert sind. Solche Einzeltöne erhöhen die Störwirkung von Geräuschen erheblich (vgl. Abschnitt 2.4.3). Bei plötzlichen starken Änderungen des Geräusches (intermittierendes Geräusch), die nur kurzzeitig auftreten, handelt es sich um impulshaltige Geräusche. Schall kann auch Informationen übermitteln (Musik, Sprache), welche Dritte stören können. Diese erhöhten Störungen werden bei einer Beurteilung je nach Richtlinie mit einem Zuschlag berücksichtigt.

In der Abbildung 2/1 wird der Unterschied zwischen Ton und Klang einerseits und Geräusch andererseits veranschaulicht. Dazu wird als viertes Beispiel noch das Rauschen dargestellt. Das Rauschen besteht aus Anteilen aller Frequenzen in einem bestimmten Frequenzbereich.

Rauschvorgänge kennt man auch aus der Natur vom Waldesrauschen und der Meeresbrandung.

 

 
 
 
Abb. 2/1: Spektraldarstellung von Ton, Klang, Geräusch und Rauschen mit Hörbeispielen